- Faksimilestempel
- Stempel mit Faksimile-Unterschrift, der es ermöglicht, zahlreiche Unterschriften in verhältnismäßig kurzer Zeit zu leisten bzw. durch eine Hilfsperson ausführen zu lassen.- Rechtliche Gültigkeit: (1) Bei gesetzlicher ⇡ Schriftform (§ 126 I BGB), genügt Unterzeichnung durch F. zur Wahrung der Form nicht.- Ausnahme: Bei Inhaberschuldverschreibungen, § 793 II BGB, bei Aktien, § 13 AktG. (2) Anders bei vertraglich vereinbarter Schriftform, sofern kein anderer Parteiwille ersichtlich ist.
Lexikon der Economics. 2013.